Bayerischer Jugendring

Der Bayerische Jugendring KdöR hat seinen Satzungsreform-Prozess mit einer Online-Beteiligung Ende letzten Jahres gestartet. Damit sollte ein erster Einstieg in den Satzungsreform-Prozess beginnen und erst einmal Grundstimmungen, Veränderungsvorschläge und Fragestellungen diskutiert werden.

Diese Beteiligungsphase dauerte bis zum 29. Februar 2016 und wurde auch bei den bestehenden Arbeitstagungen in der bayerischen Jugendarbeit immer wieder thematisiert.

Über 200 registrierte Mitglieder haben in dieser Zeit rund 2.500 Bewertungen abgegeben. Zu den 98 Vorschlägen des BJR kamen noch weitere 62 dazu, so dass schließlich 160 Vorschläge diskutiert und bewertet werden konnten.

Insgesamt sechs Konsultationsrunden wurden zwischen dem 27. Februar und 30. April 2016 in München und Nürnberg durchgeführt. Eingeladen wurde nach den sogenannten Clustern. Gerade bei den Jugendringen wurde dabei deutlich, dass die Größenunterschiede vielfach unterschiedliche Bedarfe mit sich bringen.

Der Strukturausschuss erarbeitete anschließend einen neuen Satzungstext, der am 18.07.2016 durch den Landesvorstand beschlossen worden ist. In einer Synopse werden alte und neue Fassung gegenübergestellt, um klar zu machen, wo welche Veränderungen vorgesehen sind.

Der neue Text kann nun mit Hilfe dieses Beteiligungs-Instruments diskutiert werden. Die einzlnen Paragraphen wurden als Beschlüsse eingearbeitet. Man kann diese Beschlüsse mit Argumenten und der Abstimmungsmöglichkeit diskutieren oder eigene Änderungsvorschläge einbringen.

Es bietet sich an, dazu die Synopse zu Hilfe zu nehmen (markieren und mit rechter Maustaste "Link öffnen" auswählen): https://www.bjr.de/download.html?tx_igxdownload_download%5Bpath%5D=fileadmin%2Fredaktion%2Fallgemein%2FJugendringe%2FSatzungsreform-Prozess%2F2016_07_28_BJR_Satzung_Synopse.pdf&cHash=2f2f7a0e1b4f36d1c623e8ba8bfb1697

Bei Rückfragen steht Martin Holzner als Administrator zur Verfügung. Er ist erreichbar unter: 089/51458-36 bzw. direkt per E-Mail: satzungsreform@bjr.de