Paragraph 01

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz

Der Bayerische Jugendring ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugendverbänden und Jugendgruppen und ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Bayern.

Er hat die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München.

  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.