Paragraph 01

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    von BJR, angelegt
    1 § 1 Name, Rechtsform, Sitz
    2
    3 Der Bayerische Jugendring ist ein freiwilliger
    4 Zusammenschluss von Jugendverbänden und Jugendgruppen und
    5 ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Bayern.
    6
    7 Er hat die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen
    8 Rechts mit
    9 Sitz in München.