1 | § 3 Aufgaben |
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3 | (1) Aufgabe des Bayerischen Jugendrings auf allen Ebenen ist |
4 | es im Besonderen, |
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6 | a) dazu beizutragen, dass junge Menschen zur Entfaltung und |
7 | Selbstverwirklichung ihrer Persönlichkeit befähigt werden, |
8 | wobei die unterschiedlichen Lebenslagen der Geschlechter zu |
9 | berücksichtigen sind; |
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11 | b) junge Menschen zur aktiven Mitgestaltung der |
12 | freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft zu befähigen, |
13 | insbesondere durch Förderung des verantwortlichen und |
14 | selbständigen Handelns, des kritischen Denkens sowie des |
15 | sozialen und solidarischen Verhaltens; |
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17 | c) das gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft zur |
18 | Zusammenarbeit in der Gesellschaft und in den |
19 | Bildungsbereichen, insbesondere bei der jungen Generation, |
20 | zu fördern; |
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22 | d) die Interessen der jungen Menschen und die gemeinsamen |
23 | Belange der Mitgliedsorganisationen in der Öffentlichkeit, |
24 | insbesondere gegenüber Parlamenten, Regierungen und Behörden |
25 | zu vertreten und die Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit |
26 | der Jugendverbände und -gruppen zu unterstützen; |
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28 | e) die internationale Begegnung und Zusammenarbeit zu |
29 | pflegen und zu fördern; |
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31 | f) einem Aufleben militaristischer, nationalistischer, |
32 | rassistischer und totalitärer Tendenzen entgegenzuwirken; |
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34 | g) sich für den Erhalt der natürlichen Umwelt und eine |
35 | nachhaltige Entwicklung einzusetzen, dazu beizutragen, dass |
36 | junge Menschen lernen, umweltbewusst zu leben und sie zu |
37 | einem nachhaltigen Lebensstil zu motivieren um jetzigen wie |
38 | zukünftigen Schädigungen der Umwelt entgegenzuwirken; |
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40 | h) allen jungen Menschen durch Angebote der Jugendarbeit in |
41 | ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und |
42 | ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben |
43 | und allgemeiner Chancengleichheit zu ermöglichen. Diese |
44 | Aufgabe erfüllt der Bayerische Jugendring durch den Einsatz |
45 | für den Abbau von Barrieren und die Betonung und Förderung |
46 | des inklusiven Ansatzes in allen gesellschaftlichen |
47 | Bereichen. |
48 | Hierunter versteht der Bayerische Jugendring insbesondere |
49 | - die gleichberechtigte Teilhabe junger Menschen unabhängig |
50 | von Herkunft und Staatsangehörigkeit, von Religion oder |
51 | Weltanschauung |
52 | - die Inklusion von jungen Menschen, deren Aufwachsen durch |
53 | die gesellschaftlichen Gegebenheiten behindert wird; |
54 | - die gleichberechtigte Teilhabe junger Menschen unabhängig |
55 | von Geschlecht, Gender oder sexueller Orientierung der |
56 | jungen Menschen. |
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58 | i) sich dafür einzusetzen, dass Kinder und Jugendliche in |
59 | den Organisationen, Angeboten und Einrichtungen der |
60 | Jugendarbeit vor sexualisierter Gewalt, Übergriffen und |
61 | Grenzverletzungen geschützt werden. |
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63 | (2) Diese Aufgaben werden insbesondere wahrgenommen: |
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65 | a) durch konzeptionelle Förderung der Bildungsaufgaben der |
66 | Mitgliedsorganisationen, insbesondere der politischen, |
67 | sozialen, |
68 | kulturellen und sportlichen Bildung; |
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70 | b) durch gemeinsam durchgeführte Aktivitäten einschließlich |
71 | Anregung und Unterstützung von Aktionen der einzelnen |
72 | Mitgliedsorganisationen; |
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74 | c) durch Schaffung, Bereitstellung und Unterstützung |
75 | gemeinsamer |
76 | Angebote und Einrichtungen; |
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78 | d) durch Planung und Bedarfsfeststellung mit dem Ziel, durch |
79 | Einwirken auf Staat und Kommunen Voraussetzungen für |
80 | Jugendarbeit zu schaffen; |
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82 | e) durch Übernahme von staatlichen bzw. kommunalen Aufgaben |
83 | zur Förderung junger Menschen, insbesondere im Rahmen des |
84 | Kinder‑ und Jugendhilferechts. |
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