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Mitglied des Bayerischen Jugendrings kann
jede Jugendgruppe oder Jugendverband ~~(im
Sinne eines Zusammenschlusses mehrerer
Gruppen)~~ in Bayern werden, unabhängig von
ihrer bzw. seiner Rechtsform. Ein Anspruch auf
Aufnahme besteht nicht.
Begründung:
Durch die stringente Verwendung der Begriffe Jugendgruppe und Jugendverband im Wortlaut des § 12 SGB VIII ist die erläuternde Klammer nicht korrekt und notwendig.
KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe
Änderungsantrag § 4 Abs. 1 (Streichung ~~):
Mitglied des Bayerischen Jugendrings kann jede Jugendgruppe oder Jugendverband ~~(im Sinne eines Zusammenschlusses mehrerer Gruppen)~~ in Bayern werden, unabhängig von ihrer bzw. seiner Rechtsform. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Begründung: Durch die stringente Verwendung der Begriffe Jugendgruppe und Jugendverband im Wortlaut des § 12 SGB VIII ist die erläuternde Klammer nicht korrekt und notwendig.