• Daniel1979 mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +2

    Ich, Vorsitzender KJR Hassberge spreche mich auch gegen eine Altersbeschränkung aus!

    Gründe:

    1. Was soll der Vorteil sein? Engagement ist nicht am Alter messbar aus meiner Sicht

    2. Es wird schon immer schwieriger reguläre Vorstandsmitglieder als Beisitzer zu finden, bei Vorsitzenden ist das sicher noch schwieriger

    3. Aktuelle Situation bei uns: wir befinden uns in einer Phase der Umstrukturierung und Ausrichtung. Diese unsinnige Regelung würde es mir wahrscheinlich nicht ermöglichen es zu Ende zu bringen da ich in meiner dann letzten Amtszeit befinde

    4. ich denke es muss nichts geregelt werden was sich normalerweise automatisch selbst regelt.

  • Stefan Greißinger mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +2

    §34 (4) In unseren Augen ist das so ein Ausschluss aller Verbandslosen in der Vorstandschaft? Nicht stimmberechtigte Vertreter können nur von IHREN Verbänden und Jugendgruppen vorgeschlagen werden. Ein verbandsloser hat ja keinen Verband oder Jugendgruppe. In dieser Formulierung beschränkt sich der BJR ausschließlich auf die Mitgliedsorganisationen. Wenn es offener geplant war müsste es von EINEM Verband oder EINER Jugendgruppe heißen, dann können diese auch irgendeine Person, die sie sympathisch und für das Amt passend finden zur Wahl vorschlagen.

  • Knut_Besold mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +2

    Hallo - leider konnte ich mich nicht in die ersten Diskussionen einbringen - ich sehe die Regelung zur Begrenzung der Amtszeit der Vorsitzenden kritisch.

    Warum? Vor 4-5 Jahren hätte ich diese Forderung ohne wen und aber unterschrieben, und gesagt: Ja, dann muss man eben einen Nachfolger finden. Leider war ich vor 2 Jahren dann erstmals in der Situation, dass ich meine 5. Amtszeit (wobei die erste nur 1 Jahr dauerte) beendet hatte, und potentielle Nachfolger, die wir versucht haben aufzubauen, leider zurückgezogen haben oder zurückziehen mussten.

    Ich glaube einfach, dass wir mit dieser starren Regelung uns selbst eher schaden, als einen Gefallen zu tun. Je nach Größe der Struktur, der Beteiligung der Verbände / Mitarbeit im Jugendring vor Ort, und den Aufgaben (die ja durchaus einen Einfluss auf die Arbeitsbelastung des Vorsitzenden haben) kann es manchmal durchaus sinnvoll sein, dass man nicht auf "Teufel komm raus" den Vorsitzenden ersetzt. Von daher würde ich hier für eine Regelung mit einer (gerne strengen) Öfnungsklausel plädieren.

  • Stefan Greißinger mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +1

    §34 (7) Die betreffende Person wird dadurch in der Öffentlichkeit bloß gestellt, da bereits in allen Bereichen (Medien usw.) über sie und die drohende Abberufung diskutiert werden kann. Es vergehen bis zu 6 Wochen, bis sich die betreffende Person bei der VVS selbst rechtfertigen und zu Wort melden kann.