• KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe
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    Änderungsantrag § 17 Abs 7 (Ergänzungen fett, Streichungen ~~)

    Die Sitzungen des Landesvorstands sind in der Regel ~~nicht~~ öffentlich. Durch Beschluss kann die Nichtö~~Ö~~ffentlichkeit hergestellt werden.

    Begründung:

    Jugendarbeit ist vom Grundsatz her demokratisch und transparent. Daher sollte auch der Landesvorstand wie alle politischen Organe in Bayern grundsätzlich öffentlich tagen.