1 | § 31 Aufgaben der Vollversammlung |
2 | |
3 | (1) Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der |
4 | Tätigkeit des Stadt‐/Kreisjugendrings im Stadt‐/Kreisgebiet |
5 | im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings. |
6 | |
7 | (2) Aufgaben der Vollversammlung sind: |
8 | |
9 | a) Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von |
10 | Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die |
11 | Tätigkeit des Stadt‐/Kreisjugendrings sowie allgemeine |
12 | Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand; |
13 | |
14 | b) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen; |
15 | |
16 | c) Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands (bei der |
17 | Abstimmung über die Entlastung dürfen die Betroffen selbst |
18 | nicht mitstimmen), Wahl der Rechnungsprüfer_innen, Berufung |
19 | der Einzelpersönlichkeiten; |
20 | |
21 | d) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung |
22 | e) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand |
23 | zur Aufnahme von neuen Jugendgruppen bzw. -verbänden |
24 | f) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand |
25 | zum Ausschluss von Jugendverbänden mit Sitz im |
26 | Hauptausschuss bzw. über Anträge an den Landesvorstand auf |
27 | Ausschluss einer Jugendgruppen bzw. -verbänden ohne Sitz im |
28 | Hauptausschuss |
29 | |
30 | g) Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des |
31 | Vorstands; |
32 | h) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans |
33 | sowie über Richtlinien für die Verteilung von Mitteln für |
34 | die Jugendarbeit im Stadt‐/Kreisgebiet; |
35 | i) Entgegennahme der Jahresrechnung und des |
36 | Rechnungsprüfungsberichts; |
37 | j) Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie |
38 | über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger |
39 | Gemeinden, die Übernahme von Betriebsträgerschaften u.ä.; |
40 | k) Beschlussfassung über Anträge von landesweiter Bedeutung |
41 | an den Hauptausschuss. |
1-2 von 2
-
Paragraph 31 (Originalversion)
von BJR, angelegt -
Paragraph 31 (Originalversion)
von BJR, angelegt1 § 31 Aufgaben der Vollversammlung 2 3 (1) Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der 4 Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings im Stadt‑/Kreisgebiet 5 im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings. 6 7 (2) Aufgaben der Vollversammlung sind: 8 9 a) Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von 10 Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die 11 Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings sowie allgemeine 12 Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand; 13 14 b) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen; 15 16 c) Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands (bei der 17 Abstimmung über die Entlastung dürfen die Betroffen selbst 18 nicht mitstimmen), Wahl der Rechnungsprüfer_innen, Berufung 19 der Einzelpersönlichkeiten; 20 21 d) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung 22 e) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand 23 zur Aufnahme von neuen Jugendgruppen bzw. -verbänden 24 f) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand 25 zum Ausschluss von Jugendverbänden mit Sitz im 26 Hauptausschuss bzw. über Anträge an den Landesvorstand auf 27 Ausschluss einer Jugendgruppen bzw. -verbänden ohne Sitz im 28 Hauptausschuss 29 30 g) Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des 31 Vorstands; 32 h) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans 33 sowie über Richtlinien für die Verteilung von Mitteln für 34 die Jugendarbeit im Stadt‑/Kreisgebiet; 35 i) Entgegennahme der Jahresrechnung und des 36 Rechnungsprüfungsberichts; 37 j) Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie 38 über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger 39 Gemeinden, die Übernahme von Betriebsträgerschaften u.ä.; 40 k) Beschlussfassung über Anträge von landesweiter Bedeutung 41 an den Hauptausschuss.