Paragraph 31

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  • Paragraph 31 (Originalversion)

    von BJR, angelegt
    1 § 31 Aufgaben der Vollversammlung
    2
    3 (1) Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der
    4 Tätigkeit des Stadt‐/Kreisjugendrings im Stadt‐/Kreisgebiet
    5 im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings.
    6
    7 (2) Aufgaben der Vollversammlung sind:
    8
    9 a) Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von
    10 Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die
    11 Tätigkeit des Stadt‐/Kreisjugendrings sowie allgemeine
    12 Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand;
    13
    14 b) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen;
    15
    16 c) Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands (bei der
    17 Abstimmung über die Entlastung dürfen die Betroffen selbst
    18 nicht mitstimmen), Wahl der Rechnungsprüfer_innen, Berufung
    19 der Einzelpersönlichkeiten;
    20
    21 d) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
    22 e) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand
    23 zur Aufnahme von neuen Jugendgruppen bzw. -verbänden
    24 f) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand
    25 zum Ausschluss von Jugendverbänden mit Sitz im
    26 Hauptausschuss bzw. über Anträge an den Landesvorstand auf
    27 Ausschluss einer Jugendgruppen bzw. -verbänden ohne Sitz im
    28 Hauptausschuss
    29
    30 g) Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des
    31 Vorstands;
    32 h) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans
    33 sowie über Richtlinien für die Verteilung von Mitteln für
    34 die Jugendarbeit im Stadt‐/Kreisgebiet;
    35 i) Entgegennahme der Jahresrechnung und des
    36 Rechnungsprüfungsberichts;
    37 j) Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie
    38 über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger
    39 Gemeinden, die Übernahme von Betriebsträgerschaften u.ä.;
    40 k) Beschlussfassung über Anträge von landesweiter Bedeutung
    41 an den Hauptausschuss.
  • Paragraph 31 (Originalversion)

    von BJR, angelegt
    1 § 31 Aufgaben der Vollversammlung
    2
    3 (1) Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der
    4 Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings im Stadt‑/Kreisgebiet
    5 im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings.
    6
    7 (2) Aufgaben der Vollversammlung sind:
    8
    9 a) Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von
    10 Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die
    11 Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings sowie allgemeine
    12 Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand;
    13
    14 b) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen;
    15
    16 c) Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands (bei der
    17 Abstimmung über die Entlastung dürfen die Betroffen selbst
    18 nicht mitstimmen), Wahl der Rechnungsprüfer_innen, Berufung
    19 der Einzelpersönlichkeiten;
    20
    21 d) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
    22 e) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand
    23 zur Aufnahme von neuen Jugendgruppen bzw. -verbänden
    24 f) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand
    25 zum Ausschluss von Jugendverbänden mit Sitz im
    26 Hauptausschuss bzw. über Anträge an den Landesvorstand auf
    27 Ausschluss einer Jugendgruppen bzw. -verbänden ohne Sitz im
    28 Hauptausschuss
    29
    30 g) Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des
    31 Vorstands;
    32 h) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans
    33 sowie über Richtlinien für die Verteilung von Mitteln für
    34 die Jugendarbeit im Stadt‑/Kreisgebiet;
    35 i) Entgegennahme der Jahresrechnung und des
    36 Rechnungsprüfungsberichts;
    37 j) Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie
    38 über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger
    39 Gemeinden, die Übernahme von Betriebsträgerschaften u.ä.;
    40 k) Beschlussfassung über Anträge von landesweiter Bedeutung
    41 an den Hauptausschuss.