• Manfred_Muthig mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +1

    § 38 Abs. 2 Satz 3 ...stellt der Landesvorstand die Dringlichkeit fest, kann sofort und ohne vorherige Aufforderung an den jeweiligen JR eine Ersatzmaßnhame eingeleitet werden, wo bleiben hier die "rechststaatlichen Grundsätze"?

    • Manfred_Muthig mittlere und mittelgroße Jugendringe
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      in § 38 Abs. 2 Satz 4 steht, dass die notwendigen Kosten der rechtsaufsichtlichen Maßnahme vom jeweligen JR zu bezahlen sind. Auch die Prüfung des Haushalts ist eine rechtsaufsichtliche Maßnahme - was sonst- und somit öffnet sich hier die Hintertür zur Finanzierung des Revisors.  Eine Formulierung die sich ausdrücklich auf sog. Ersatzvornahmen beschränkt finde ich dringend notwendig.