-
-
Manfred_Muthig mittlere und mittelgroße Jugendringe
in § 38 Abs. 2 Satz 4 steht, dass die notwendigen Kosten der rechtsaufsichtlichen Maßnahme vom jeweligen JR zu bezahlen sind. Auch die Prüfung des Haushalts ist eine rechtsaufsichtliche Maßnahme - was sonst- und somit öffnet sich hier die Hintertür zur Finanzierung des Revisors. Eine Formulierung die sich ausdrücklich auf sog. Ersatzvornahmen beschränkt finde ich dringend notwendig.
-
Manfred_Muthig mittlere und mittelgroße Jugendringe
§ 38 Abs. 2 Satz 3 ...stellt der Landesvorstand die Dringlichkeit fest, kann sofort und ohne vorherige Aufforderung an den jeweiligen JR eine Ersatzmaßnhame eingeleitet werden, wo bleiben hier die "rechststaatlichen Grundsätze"?