Paragraph 04 - Historie

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  • Paragraph 04 4

    von BJR, angelegt

    BJR: Sammelvertretungen in Sammelstimmrecht umbenennen; Vertretungsrecht bzw. -pflicht besteht, lediglich die Stimmenzahl ist begrenzt; Kriterien für die Gleichartigkeit überprüfen (v.a. in Erläuterungen)

  • Paragraph 4

    von BJR, angelegt

    BJR: Sammelvertretungen in Sammelstimmrecht umbenennen; Vertretungsrecht bzw. -pflicht besteht, lediglich die Stimmenzahl ist begrenzt; Kriterien für die Gleichartigkeit überprüfen (v.a. in Erläuterungen)