Paragraph 06 Abs. 2 - Historie

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  • Paragraph 06 Paragraph 6 Abs. 2

    von BJR, angelegt

    BJR: Verlagerung des Feststellungsbeschlusses/Empfehlung auf Aufnahme in den SJR/KJR-Vorstand; die Vollversammlung wird darüber in Kenntnis gesetzt;

  • Paragraph 6 Abs. 2

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    BJR: Verlagerung des Feststellungsbeschlusses/Empfehlung auf Aufnahme in den SJR/KJR-Vorstand; die Vollversammlung wird darüber in Kenntnis gesetzt;