BJR: die gewählten Rechnungsprüfer; gemäß Finanzordnung sind mind. 2 und bis zu 5 Rechnungsprüfer/-innen zu wählen
Paragraph 19 Abs. 3 g) - Historie
1-1 von 1
Sortieren:
-
Paragraph 19 Abs. 3 g)
von BJR, angelegt