Paragraph 21 Abs. 1 - Historie

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  • Paragraph 21 Abs. 1

    von BJR, angelegt

    BJR: Spätestens mit der endgültigen Tagesordnung sind alle Sitzungsunterlagen (Jahresplanung, Haushaltsplan, Arbeitsbericht und Jahresrechnung, sowie alle eingegangenen Anträge und sonstigen Unterlagen) zu versenden