Paragraph 21 Abs. 1 Häufigkeit
Häufigkeit der Einberufung des Bezirksjugendring-Ausschusses: genügt auch einmal?
Häufigkeit der Einberufung des Bezirksjugendring-Ausschusses: genügt auch einmal?
Ich finde auch: Zwei müssen sein. Sonst ist auf der einen jährlichen AT für nichts Zeit und zweitens finde ich es gut wenn Jahresrechnung und Haushalsplan nicht auf ein und derselber Versammlung abgestimmt werden müssen.
Wenn wir noch mal einmal im Jahr tagen, dann beschränken wir uns wirklich nur noch auf die Satzungsrechtlichen Formalia (Haushalt, Wahlen, Berichte, ...) damit machen wir uns unattraktiver
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Juergen_Preisinger mittlere und mittelgroße Jugendringe Bezirksjugendringe
Einige Fragen, die mir dabei durch den Kopf gehen:
Verlieren wir nicht an einer gewissen Wertigkeit? Ist dann noch Platz/Zeit für andere Themen, außer satzungsrechtlichen Inhalten (Haushalt, Wahlen, Berichten, etc.), die unter Umständen die Aktualität gebieten? Leidet der Kontakt und die Kommunikation unter den Delegierten, Vorstandsmitgliedern, Politikern und Geschäftsstelle, etc.?