BJR: Ergänzung einer Reihenfolge der Quote bei Wahlen: zuerst max. zwei Nicht-Mitglieder der Vollversammlung, dann die Geschlechtsquote
KJR_GO 20 Abs. 4 - Historie
1-1 von 1
Sortieren:
-
KJR_GO 20 Abs. 4
von BJR, angelegt