Paragraph 04 Abs 2 Sammelvertetungen - Historie

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  • Paragraph 04 Paragraph 4 Abs 2 Sammelvertetungen

    von BJR, angelegt

    Alt: Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen. Neu: Es gilt der Grundsatz auf BJR und BezJR- Ebene, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen.

  • Paragraph 4 Abs 2 Sammelvertetungen

    von Nicolas_Krajewski Jugendverbände , angelegt

    Alt: Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen. Neu: Es gilt der Grundsatz auf BJR und BezJR- Ebene, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen.