Über mehrere Jahre gab es einen Diskussionsprozess, ob bzw. wie die Prävention sexueller Gewalt in die Satzung des BJR aufgenommen werden soll. Eine entsprechende Bestimmung findet sich im Beschluss "Maßnahmenkatalog zur Prävention sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit", verabschiedet vom 126. Hauptausschuss im März 2005 (Link: http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Hauptausschuss/126_125_124_123/ha126katalog.pdf ). Darin heißt es auf S. 6: "Strukturelle Verankerung des Themenbereiches im BJR: Überprüfung einer ggf. Verankerung der Aufgabe in der Satzung des Bayerischen Jugendringes." Soll dieser Gedanke weiter verfolgt werden, oder hat sich die Nennung dieser Aufgabe evtl. durch das Bundeskinderschutzgesetz erübrigt?
Paragraph 03 Abs.1: Prävention sexueller Gewalt - Historie
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Paragraph 03
Paragraph 3Abs.1: Prävention sexueller Gewaltvon BJR, angelegt -
Paragraph 3 Abs.1: Prävention sexueller Gewalt
von BeateSteinbach BJR-Geschäftsstelle , angelegtÜber mehrere Jahre gab es einen Diskussionsprozess, ob bzw. wie die Prävention sexueller Gewalt in die Satzung des BJR aufgenommen werden soll. Eine entsprechende Bestimmung findet sich im Beschluss "Maßnahmenkatalog zur Prävention sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit", verabschiedet vom 126. Hauptausschuss im März 2005 (Link: http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Hauptausschuss/126_125_124_123/ha126katalog.pdf ). Darin heißt es auf S. 6: "Strukturelle Verankerung des Themenbereiches im BJR: Überprüfung einer ggf. Verankerung der Aufgabe in der Satzung des Bayerischen Jugendringes." Soll dieser Gedanke weiter verfolgt werden, oder hat sich die Nennung dieser Aufgabe evtl. durch das Bundeskinderschutzgesetz erübrigt?