Bisher:
§ 27 Organe Organe des Bayerischen Jugendrings auf Landesebene sind: a) der Hauptausschuss b) der Landesvorstand.
Vorschlag:
Die Arbeitstagungen der KJR/SJR, der VJMs und der Jugendverbände und BezJR (?) als Organe in § 27 aufnehmen.
Zumindest auf der AT der Jugendringe und VJMs werden ja defacto die Delegierten für den Hauptausschuss gewählt.
Zu überlegen wäre ob man den ATs (nicht unbedingt allen die gleichen) zusätzlichen Rechte einräumt. Beispielsweiße: Satzungsänderungen sind zustimmungspflichtig oder dergleichen