Problem:
Obwohl sowohl (z. B.)
- die gewählten Mitglieder des Vorstands, soweit sie nicht Delegierte nach Abs. 2 sind
wie auch
zwei Schülersprecher/innen aus verschiedenen Schularten
je ein/e Vertreter/in von Jugendorganisationen, die Aufnahme in den Bayerischen Jugendring beantragt haben
(...)
Mitglieder ohne Stimmrecht in der Vollversammlung sind, haben sie z. T. unterschiedliche Rechte. So dürfen z. B. Vorstandsmitglieder ohne Stimme auf der VV (oder auch nicht-stimmberechtigte Mitglieder aus einer Sammelvertretung) an nicht-öffentlichen Sitzungsteilen teilnehmen, andere Mitglieder ohne Stimmrecht jedoch nicht.
Ziel:
Der Status (Mitglied mit Stimmrecht, Mitglied ohne Stimmrecht, Gast) gibt VOLLSTÄNDIGEN Überblick über die Rechte des Mitglieds (bzw des Gastes).