Paragraph 4 (2): Einrichtung von Sammelvertretungen mit 2/3-Mehrheit - Historie

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  • Paragraph 4 (2): Paragraph 4: Einrichtung von Sammelvertretungen mit 2/3-Mehrheit

    von ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe , angelegt

    Problem

    Im Moment könnte eine Mehrheit (50%+1) der Mitglieder des Hauptausschusses theoretisch alle anderen Mitglieder des Hauptausschusses in eine einzige Sammelvertretung packen und sie somit marginalisieren und sich selbst eine 2/3-Mehrheit verschaffen.

    Lösung

    Die Einrichtung einer Sammelvertretung bedarf einer 2/3-Mehrheit auf dem Hauptausschuss

    Konkret

    (fett kommt neu hinzu)

    § 4 (2) [...] Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen. Über die Anwendung dieses Grundsatzes entscheidet der Hauptausschuss mit Zweidrittel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.

  • Paragraph 4: Einrichtung von Sammelvertretungen mit 2/3-Mehrheit

    von ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe , angelegt

    Problem

    Im Moment könnte eine Mehrheit (50%+1) der Mitglieder des Hauptausschusses theoretisch alle anderen Mitglieder des Hauptausschusses in eine einzige Sammelvertretung packen und sie somit marginalisieren und sich selbst eine 2/3-Mehrheit verschaffen.

    Lösung

    Die Einrichtung einer Sammelvertretung bedarf einer 2/3-Mehrheit auf dem Hauptausschuss

    Konkret

    (fett kommt neu hinzu)

    § 4 (2) [...] Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen. Über die Anwendung dieses Grundsatzes entscheidet der Hauptausschuss mit Zweidrittel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.