In §13 sollte aufgenommen werden, dass mindestens ein Vorstandsmitglied unter 21 Jahren und mindestens eines unter 25 Jahre alt sein muss.
Dadurch verjüngen sich auf Dauer Vorstände.
In §13 sollte aufgenommen werden, dass mindestens ein Vorstandsmitglied unter 21 Jahren und mindestens eines unter 25 Jahre alt sein muss.
Dadurch verjüngen sich auf Dauer Vorstände.