Idee
§ 13 (3): Neben stimmberechtigtes Mitglied zu sein, werden alternative Zugänge geschaffen um als Verbandsvertreter*in in den Vorstand zu kommen.
Zum Beispiel: Schriftliche Nominierung durch einen Mitgliedsverband
Bisher
§ 13 (3) In den Vorstand dürfen nicht mehr als zwei Personen gewählt werden, die nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Vollversammlung gehören.
Mögliche Änderung
§ 13 (3) In den Vorstand dürfen nicht mehr als zwei Personen gewählt
werden, die nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Vollversammlung gehören oder von einem vertretungsberechtigten Verband schriftlich nominiert wurde. wurde.