Paragraph 13: Schriftliche Nominierung durch Verband - Historie

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  • Paragraph 13: Schriftliche Nominierung durch Verband

    von ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe , angelegt

    Idee

    § 13 (3): Neben stimmberechtigtes Mitglied zu sein, werden alternative Zugänge geschaffen um als Verbandsvertreter*in in den Vorstand zu kommen.

    Zum Beispiel: Schriftliche Nominierung durch einen Mitgliedsverband

    Bisher

    § 13 (3) In den Vorstand dürfen nicht mehr als zwei Personen gewählt werden, die nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Vollversammlung gehören.

    Mögliche Änderung

    § 13 (3) In den Vorstand dürfen nicht mehr als zwei Personen gewählt werden, die nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Vollversammlung gehören oder von einem vertretungsberechtigten Verband schriftlich nominiert wurde. wurde.

  • Paragraph 13: Schriftliche Nominierung durch Verband

    von ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe , angelegt

    Idee

    § 13 (3): Neben stimmberechtigtes Mitglied zu sein, werden alternative Zugänge geschaffen um als Verbandsvertreter*in in den Vorstand zu kommen.

    Zum Beispiel: Schriftliche Nominierung durch einen Mitgliedsverband

    Bisher

    § 13 (3) In den Vorstand dürfen nicht mehr als zwei Personen gewählt werden, die nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Vollversammlung gehören.

    Mögliche Änderung

    § 13 (3) In den Vorstand dürfen nicht mehr als zwei Personen gewählt werden, die nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Vollversammlung gehören oder von einem vertretungsberechtigten Verband schriftlich nominiert wurde.