Den Teilsatz "Beschlussfassung über die Geschäftsordnung" streichen, es kann nur der § 19 der Geschäftsordnung beeinflusst werden (Anzahl der Vorstandsmitglieder und Verhältnis weiblich/männlich). Dieser Punkt ist zudem im § 13 besser aufgehoben, in dem es um die Wahl des Vorstands geht.
Paragraph 11 Abs 2 d) - Historie
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Paragraph 11 Abs 2 d)
von Thomas_Boll mittlere und mittelgroße Jugendringe , angelegt