Paragraph 16 - Historie

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  • Paragraph 16

    von Thomas_Boll mittlere und mittelgroße Jugendringe , angelegt

    Weglassen - es kann sowieso nur in § 19 der GO etwas zu den Mitgliedern des Vorstands beschlossen werden, der Rest steht fest. Der Beschluss zu den Mitgliedern des Vorstands sollte über § 13 der Satzung geregelt werden.