Paragraph 13 Abs. 2 Wahlperiode - Historie

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  • Paragraph 13 Abs. 2 Wahlperiode

    von KJRLindauJochenSchneider mittlere und mittelgroße Jugendringe , angelegt

    Vorschlag 1. Satz: Die Wahlperiode des Vorstandes sollte auf 4 Jahre verlängert werden. Vorschlag letzter Satz: Begrenzung der Wiederwahl sollte gestrichen werden.