Paragraph 31 (5): Öffentlichkeit im Landesvorstand - Historie

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  • Paragraph 31 (5): Öffentlichkeit im Landesvorstand

    von ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe , angelegt

    Problem/ Anliegen

    Die Sitzungen des Landesvorstands sind bisher- im Gegensatz zu allen anderen Vorstandssitzungen der BJR-Gliederungen- grundsätzlich nicht-öffentlich.

    Ich wünsche mir das sie- ebenso wie die Sitzungen der BezJR/KJR/SJR-Vorstandssitzung grundsätzlich öffentlich sind.

    Trotzdem soll natürlich bei Bedarf die Nicht-Öffentlichkeit hergestellt werden können.

    Bisherige Formulierung des § 31 (5)

    § 31 (5) Die Sitzungen des Landesvorstands sind in der Regel nicht öffentlich. Durch Beschluss kann die Öffentlichkeit hergestellt werden.

    Mögliche zukünftige Formulierung des § 31 (5)

    § 31 (5) Die Sitzungen des Landesvorstands sind in der Regel öffentlich. Durch Beschluss kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

    Begründung

    Warum Öffentlichkeit erstmal erstrebenswert ist, brauche ich glaube ich nicht ausführen. Sicherlich mag der Teil der nicht-öffentlich zu behandelnden TOPs im LaVo größer sein als beim durchschnittlichen KJR/SJR. Aber auch BezJRen und große KJR/SJR haben viele entsprechende Punkte und schaffen das schließlich auch. Gerade unser höchstes Gremium zwischen den HA sollte da mit gutem Beispiel voran gehen.