Die Vollversammlung wählt ein ehrenamtliches Präsidium, das die strategische Aufsicht über die Tätigkeiten des Jugendringes hat. Die Geschäftsführung erhält die Verantwortung über das operative Geschäft und wird kontrolliert durch das ehrenamtliche Präsidium.
Das ehrenamtliche Präsidium ist zuständig für - Vertretung des Jugendringes gegenüber der Geschäftsführung (Dienstvertrag, sonstige Rechtsgeschäfte) - Beratung des Haushaltsplanes, über den in der Vollversammlung entschieden wird - Beratung der Geschäftsführung - operative Kontrolle, z.B. durch vierteljährlichen Soll-Ist-Vergleich und monatliche Berichterstattung der Geschäftsführung über wesentliche Ereignisse - Zustimmung zu besonderen Geschäften, z.B. Grundstückskauf, Darlehensaufnahme - Zustimmung bei wesentlichen Abweichungen vom Haushaltsplan - repräsentative Außenvertretung
Die Geschäftsführung ist zuständig für - Führung der laufenden Geschäfte - Mitwirkung bei der strategischen Planung - Vorbereitung des Haushaltsplans - rechtliche Außenvertretung und Außenvertretung im Tagesgeschäft.
Die Entscheidung über die Nutzung des klassischen oder diesen Modells obliegt der Vollversammlung des betreffenden Jugendringes.
Vorteil dieses Modells ist die Minimierung des jetzigen Haftungsrisikos des ehrenamtlichen Vorstandes und dadurch die Wahrung der Ehrenamtlichkeit im Jugendring.