Paragraph 10 (2)d Stimmberechtigte Mitglieder erweitern - Historie

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  • Paragraph 10 (2)d Stimmberechtigte Mitglieder erweitern

    von Ralf Einfeldt große Jugendringe , angelegt

    Ändern in: „4 gewählte Jugendsprecher/innen offener Jugendeinrichtungen bzw. anderer informeller Jugend-/kultur-/gruppen auf Vorschlag des Vorstands“ Begründung: Die zwei stimmberechtigten Jugendsprecher/innen der Offenen Jugendarbeit vertreten nur einen kleinen Teil nichtorganisierter Jugendlicher. Meist informelle Jugendkulturgruppen (Biker, Skater, Sprayer, …) bzw. Jugendinitiativen ohne Mitgliedschaftsbestrebungen, evtl. auch mit „beschränkter Lebensdauer“ würde eine Komplettierung der VV im Sinne des Vertretungsanspruchs für ALLE Jugendlichen bringen.