Paragraph 10 (3)a - Alle Vorstandsmitglieder mit Stimmrecht in der Vollversammlung - Historie

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  • Paragraph 10 (3)a - Alle Vorstandsmitglieder mit Stimmrecht in der Vollversammlung

    von Ralf Einfeldt große Jugendringe , angelegt

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    Von der Vollversammlung gewählte Vorstandsmitglieder haben mit der Wahl das Vertrauen der Vollversammlung erhalten. Sie stimmen im Vorstand gleichberechtigt ab. Für die Dauer ihrer Vorstandstätigkeit ist es angemessen, das Stimmrecht auch in der Vollversammlung - unabhängig vom Delegiertenstatus – zu erhalten. deshalb Aufnahme in §10(2)