Die Zusammensetzung des Hauptausschusses besteht paritätisch aus Delegierten der Gliederungen und Delegierten der Landesverbände.
Konkretisiert bedeutet dies:
• Den örtlichen und bezirklichen Gliederungen (STJR, KJR, BezJR) werden mehr Stimmrechte eingeräumt. So können die von Entscheidungen der Landesebene betroffenen Gliederungen auch bei der Willensbildung auf Landesebene beteiligt werden.
• große Jugendringe können sich selbst vertreten
• kleine Jugendringe werden über die Bezirksjugendringe vertreten