Der BJR öffnet sich weiter für neue Organisationsformen demokratisch selbstorganisierter Jugendarbeit und ermöglicht eine breite demokratische Beteiligung möglichst vieler junger Menschen an seinen Strukturen. Dadurch kommen wir unserem Vertretungsanspruch (alle jungen Menschen) nach. Die Stimmverteilungen in den Vollversammlungen werden gerechter vorgenommen.
Exemplarisch bedeutet dies:
• Einführung einer zeitlich begrenzten Mitgliedschaft auf örtlicher Ebene ohne Anerkennung nach § 75 a SGB VIII
• Stärkung der Beteiligungsrechte von demokratisch legitimierten Schülerorganisationen durch die Einräumung eines Stimmrechtes in der Vollversammlung
• Stärkung der Beteiligungsrechte von demokratisch legitimierten Studierendenorganisationen durch die Einräumung eines Stimmrechtes in der Vollversammlung
• Stärkung anderer außerverbandlicher Partizipationsformen junger Menschen durch die Einräumung eines Stimmrechtes in der Vollversammlung
• Neubemessung der Vertretungsrechte aller Jugendverbände in der Vollversammlung durch nachvollziehbare und objektive Kriterien mit regionalem Bezug und Abschaffung der Sammelvertretungen in bestehender Form.
• Auch andere Personengruppen, deren aktive Beteiligung jugendpolitisch gewünscht ist (z.B. Schüler/innen, Studierende) sollen wie die VJM ohne vollständige Erfüllung des § 28 Abs. 2 ein Stimmrecht im Hauptausschuss erhalten können.