Paragraph 10 (2)b Große Jugendverbände - Historie

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  • Paragraph 10 (2)b Große Jugendverbände

    von Wolfgang_Gruener Bezirksjugendringe , angelegt

    Kann-Regelung bei der Stimmverteilung für die Großen Jugendverbände.

    Problem der Sicherstellung der Beschlussfähigkeit, wenn der Verband zwar als großer Jugendverband mehr Stimmen wahrnehmen dürfte, die Vertretungsarbeit in den Versammlungen vor Ort aber trotzdem nicht geleistet werden kann.

  • Paragraph 10 (2)b Große Jugendverbände

    von Wolfgang_Gruener Bezirksjugendringe , angelegt

    Kann-Regelung bei der Stimmverteilung für die Großen Jugendverbände. Jugendverbände Problem der Sicherstellung der Beschlussfähigkeit, wenn der Verband zwar als großer Jugendverband mehr Stimmen wahrnehmen dürfte, die Vertretungsarbeit in den Versammlungen vor Ort aber trotzdem nicht geleistet werden kann.

  • Paragraph 10 (2)b Große Jugendverbände

    von Wolfgang_Gruener Bezirksjugendringe , angelegt

    Kann-Regelung bei der Stimmverteilung für die Großen Jugendverbände Problem der Sicherstellung der Beschlussfähigkeit, wenn der Verband zwar als großer Jugendverband mehr Stimmen wahrnehmen dürfte, die Vertretungsarbeit in den Versammlungen vor Ort aber trotzdem nicht geleistet werden kann.