KJR_GO Paragraph 20 Wahlen - Historie

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  • KJR_GO Paragraph 20 Wahlen

    von UdoRathje Jugendverbände mittlere und mittelgroße Jugendringe , angelegt

    Um die Einsetzung eines Wahlausschusses bei Nachwahlen ohne Kandidaten zu verhindern die GO wie folgt ergänzen:

    (1) Zur Durchführung von Wahlen beruft die Vollversammlung einen Wahlausschuss von drei Personen.

    (1) Zur Durchführung von Wahlen beruft die Vollversammlung einen Wahlausschuss von drei Personen. Bei Nachwahlen entfällt dies die sofern es keine Kandidaten vorgeschlagen sind.

  • KJR_GO Paragraph 20 Wahlen

    von UdoRathje Jugendverbände mittlere und mittelgroße Jugendringe , angelegt

    Um die Einsetzung eines Wahlausschusses bei Nachwahlen ohne Kandidaten zu verhindern die GO wie folgt ergänzen:

    (1) Zur Durchführung von Wahlen beruft die Vollversammlung einen Wahlausschuss von drei Personen.

    (1) Zur Durchführung von Wahlen beruft die Vollversammlung einen Wahlausschuss von drei Personen. Bei Nachwahlen entfällt die sofern es keine Kandidaten vorgeschlagen sind.