Änderungsvorschlag Paragraph 4 Abs.1 - Historie

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  • Änderungsvorschlag Paragraph 4 Abs.1

    von KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe , angelegt

    Änderung Paragraph 4 Abs. 1

    Mitglied des Bayerischen Jugendrings kann jede Jugendgruppe oder Jugendverband ~~(im Sinne eines Zusammenschlusses mehrerer Gruppen)~~ in Bayern werden, unabhängig von ihrer bzw. seiner Rechtsform. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

    ~~Streichung~~

    Begründung:

    Durch die stringente Verwendung der Begriffe Jugendgruppe und Jugendverband im Wortlaut des § 12 SGB VIII ist die erläuternde Klammer nicht korrekt und notwendig.

  • Änderungsvorschlag Paragraph 4 Abs.1

    von KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe , angelegt

    Änderung Paragraph 4 Abs. 1

    Mitglied des Bayerischen Jugendrings kann jede Jugendgruppe oder Jugendverband ~~(im Sinne eines Zusammenschlusses mehrerer Gruppen)~~ in Bayern werden, unabhängig von ihrer bzw. seiner Rechtsform. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

    ~~Streichung~~ Begründung:


    Durch die stringente Verwendung der Begriffe Jugendgruppe und Jugendverband im Wortlaut des § 12 SGB VIII ist die erläuternde Klammer nicht korrekt und notwendig.