Fehlt eine Jugendgruppe oder Jugendverband zweimal in Folge und würde somit bei einem weiteren Fehlen das Vertretungsrecht ab der übernächsten Sitzung verlieren, so muss der Stadt-, Kreis- oder Bezirksjugendring unverzüglich nach der zweiten Sitzung ~~den jeweiligen Landesverband, soweit vorhanden, darüber in Textform (z.B. Schriftlich oder per Email) informieren.~~ mit geeigneten Maßnahmen sicherstellen, dass die Jugendgruppe oder der Jugendverband nach Möglichkeit ihr Vertretungsrecht wieder wahrnimmt.
~~Streichung~~
Ergänzung: fett
Begründung:
Es besteht grundsätzlich das gleiche Interesse an der Wahrnehmung des Vertretungsrechtes von Jugendgruppen (ohne Landesverbände) und Jugendverbänden. Eine Gleichbehandlung aller Mitglieder ist durch geeignete Maßnahmen anzustreben. Die Information der Landesverbandsebene kann eines dieser geeigneten Mittel sein.