Vertreter/-innen des BezJR sind in der Regel Vorstandsmitglieder oder die Geschäftsführung, bei Vertreter/-innen des BJR sind es Mitglieder des Landesvorstands oder Mitarbeiter/-innen der Geschäftsstelle (bspw. Geschäftsführung, Innenrevisor/-in, Justiziarin, Referent für Jugendringe)