Ist sinngemäß derzeit ja in dem nachfolgenden Absatz der Satzung enthalten, jedoch wird der heute geläufige Begriff "Inklusion" nicht genannt:
"i)junge Menschen durch Angebote der Jugendarbeit in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und benachteiligten oder von Benachteiligungen bedrohten Kindern und Jugendlichen Unterstützung anzubieten."
Wenn es durch eine Ergänzung klarer wird, wäre es sinnvoll. Hätten wir aber auch in anderen Zielen, wo bestimmte Begriffe geändert werden müssten, z.B. "...sexuellen Diskriminierungen entgegen zu treten" (steckt wohl derzeit in Abs. h)