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Nachfrage:
Ich finde in der KJR/SJR GO bei § 6 nur den Satz "Die Einberufung der Vollversammlung ist in § 12 der Satzung des Bayerischen Jugendrings geregelt."
In § 12 finde ich aber gar keine Regelung zur Antragsfrist - nur zur Einberufung und Tagesordnung. Hab ich da etwas übersehen?
thomas_ettererr Jugendverbände
Nachfrage: Ich finde in der KJR/SJR GO bei § 6 nur den Satz "Die Einberufung der Vollversammlung ist in § 12 der Satzung des Bayerischen Jugendrings geregelt."
In § 12 finde ich aber gar keine Regelung zur Antragsfrist - nur zur Einberufung und Tagesordnung. Hab ich da etwas übersehen?