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§34 (7)
Die betreffende Person wird dadurch in der Öffentlichkeit bloß gestellt, da bereits in allen Bereichen (Medien usw.) über sie und die drohende Abberufung diskutiert werden kann. Es vergehen bis zu 6 Wochen, bis sich die betreffende Person bei der VVS selbst rechtfertigen und zu Wort melden kann.
Stefan Greißinger mittlere und mittelgroße Jugendringe
§34 (7) Die betreffende Person wird dadurch in der Öffentlichkeit bloß gestellt, da bereits in allen Bereichen (Medien usw.) über sie und die drohende Abberufung diskutiert werden kann. Es vergehen bis zu 6 Wochen, bis sich die betreffende Person bei der VVS selbst rechtfertigen und zu Wort melden kann.