Stefan Greißinger mittlere und mittelgroße Jugendringe
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§34 (7) Die betreffende Person wird dadurch in der Öffentlichkeit bloß gestellt, da bereits in allen Bereichen (Medien usw.) über sie und die drohende Abberufung diskutiert werden kann. Es vergehen bis zu 6 Wochen, bis sich die betreffende Person bei der VVS selbst rechtfertigen und zu Wort melden kann.