Änderungsantrag § 17 Abs 7 (Ergänzungen fett, Streichungen ~~)
Die Sitzungen des Landesvorstands sind in der Regel ~~nicht~~ öffentlich. Durch Beschluss kann die Nichtö~~Ö~~ffentlichkeit hergestellt werden.
Begründung:
Jugendarbeit ist vom Grundsatz her demokratisch und transparent. Daher sollte auch der Landesvorstand wie alle politischen Organe in Bayern grundsätzlich öffentlich tagen.