Vorgeschlagene Änderungen für "Paragraph 01"
Originalversion
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz
Der Bayerische Jugendring ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugendverbänden und Jugendgruppen und ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Bayern.
Er hat die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München.
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | § 1 Name, Rechtsform, Sitz |
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3 | Der Bayerische Jugendring ist ein freiwilliger |
4 | Zusammenschluss von Jugendverbänden und Jugendgruppen und |
5 | ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Bayern. |
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7 | Er hat die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen |
8 | Rechts mit |
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