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§ 13 Aufgaben des Hauptausschusses

(1) Der Hauptausschuss bestimmt die landesweiten Leitlinien, Ziele und Aufgaben der Tätigkeit des Bayerischen Jugendrings sowie Schwerpunkte der Tätigkeit auf Landesebene. Er entscheidet über alle den Bayerischen Jugendring als Gesamtorganisation betreffenden grundlegenden Fragen und Belange als oberstes Organ.

(2) Aufgaben des Hauptausschusses sind insbesondere: a) Erlass der Satzung und Erlass der Grundsatz‑Geschäftsordnung für die Stadt‑/Kreis‑ und die Bezirksjugendringe sowie der Geschäftsordnung des Hauptausschusses;

b) Bestimmung von Richtlinien für die gesamte Tätigkeit des Bayerischen Jugendrings, insbesondere zum Finanzwesen; c) Festlegung der Arbeitsplanung und der Arbeitsschwerpunkte auf Landesebene; d) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen und Entwicklungen; e) Entscheidung über die Übernahme staatlicher Aufgaben; f) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans sowie Beschlussfassung über Grundsätze zur Verteilung staatlicher Mittel für die Jugendarbeit; g) Entgegennahme des Jahresberichts des Landesvorstands sowie der Jahresrechnung und des Rechnungsprüfungsberichts; h) Wahl und jährliche Entlastung des Landesvorstands; i) Wahl des/der Vorsitzenden des Hauptausschusses. Diese_r wird jeweils am Ende einer Hauptausschusssitzung gewählt und leitet die nächste Sitzung. Der Vorsitz soll abwechselnd von einer Frau und einem Mann wahrgenommen werden.

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1 § 13 Aufgaben des Hauptausschusses
2
3 (1) Der Hauptausschuss bestimmt die landesweiten Leitlinien,
4 Ziele und Aufgaben der Tätigkeit des Bayerischen
5 Jugendrings sowie Schwerpunkte der Tätigkeit auf
6 Landesebene. Er entscheidet über alle den Bayerischen
7 Jugendring als Gesamtorganisation betreffenden grundlegenden
8 Fragen und Belange als oberstes Organ.
9
10 (2) Aufgaben des Hauptausschusses sind insbesondere:
11 a) Erlass der Satzung und Erlass der
12 Grundsatz‑Geschäftsordnung für
13 die Stadt‑/Kreis‑ und die Bezirksjugendringe sowie der
14 Geschäftsordnung des Hauptausschusses;
15
16 b) Bestimmung von Richtlinien für die gesamte Tätigkeit des
17 Bayerischen Jugendrings, insbesondere zum Finanzwesen;
18 c) Festlegung der Arbeitsplanung und der Arbeitsschwerpunkte
19 auf Landesebene;
20 d) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen und
21 Entwicklungen;
22 e) Entscheidung über die Übernahme staatlicher Aufgaben;
23 f) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans
24 sowie Beschlussfassung über Grundsätze zur Verteilung
25 staatlicher Mittel für die Jugendarbeit;
26 g) Entgegennahme des Jahresberichts des Landesvorstands
27 sowie der Jahresrechnung und des Rechnungsprüfungsberichts;
28 h) Wahl und jährliche Entlastung des Landesvorstands;
29 i) Wahl des/der Vorsitzenden des Hauptausschusses. Diese_r
30 wird jeweils am Ende einer Hauptausschusssitzung gewählt und
31 leitet die nächste Sitzung. Der Vorsitz soll abwechselnd von
32 einer Frau und einem Mann wahrgenommen werden.

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