Paragraph 19

§ 19 Organe

Organe des Bezirksjugendrings sind: a) der Bezirksjugendring‑Ausschuss b) der Bezirksjugendring‑Vorstand.

  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.