Vorgeschlagene Änderungen für "Paragraph 19"
            
                Originalversion
            
            
            
        
    § 19 Organe
Organe des Bezirksjugendrings sind: a) der Bezirksjugendring‑Ausschuss b) der Bezirksjugendring‑Vorstand.
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | § 19 Organe | 
| 2 | |
| 3 | Organe des Bezirksjugendrings sind: | 
| 4 | a) der Bezirksjugendring‑Ausschuss | 
| 5 | b) der Bezirksjugendring‑Vorstand. | 
- 
        
Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.
 - 
        
Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.
 - 
        
Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.
 


Begründung