Vorgeschlagene Änderungen für "Paragraph 19"
Originalversion
§ 19 Organe
Organe des Bezirksjugendrings sind: a) der Bezirksjugendring‑Ausschuss b) der Bezirksjugendring‑Vorstand.
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | § 19 Organe |
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3 | Organe des Bezirksjugendrings sind: |
4 | a) der Bezirksjugendring‑Ausschuss |
5 | b) der Bezirksjugendring‑Vorstand. |
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Begründung