Paragraph 27
§ 27 Geschäftsordnung
Jeder Bezirksjugendring beschließt eine Geschäftsordnung entsprechend der vom Hauptausschuss verbindlich für alle Gliederungen erlassenen Grundsatz‑Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung eines Bezirksjugendrings ist dem Landesvorstand nach Beschluss unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
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Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
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Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.