Vorgeschlagene Änderungen für "Paragraph 27"

Originalversion

§ 27 Geschäftsordnung

Jeder Bezirksjugendring beschließt eine Geschäftsordnung entsprechend der vom Hauptausschuss verbindlich für alle Gliederungen erlassenen Grundsatz‑Geschäftsordnung.

Die Geschäftsordnung eines Bezirksjugendrings ist dem Landesvorstand nach Beschluss unverzüglich zur Kenntnis zu geben.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 § 27 Geschäftsordnung
2
3 Jeder Bezirksjugendring beschließt eine Geschäftsordnung
4 entsprechend der vom Hauptausschuss verbindlich für alle
5 Gliederungen erlassenen Grundsatz‑Geschäftsordnung.
6
7 Die Geschäftsordnung eines Bezirksjugendrings ist dem
8 Landesvorstand nach Beschluss unverzüglich zur Kenntnis zu
9 geben.

Begründung

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.