Paragraph 29
§ 29 Organe
Organe des Stadt‑/Kreisjugendrings sind: a) die Vollversammlung b) der Vorstand.
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Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
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Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.
 

