Paragraph 42

§ 42 Satzungsänderungen

Die Satzung des Bayerischen Jugendrings kann vom Hauptausschuss mit Zweidrittel‑Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.

  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.