Paragraph 42
§ 42 Satzungsänderungen
Die Satzung des Bayerischen Jugendrings kann vom Hauptausschuss mit Zweidrittel‑Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.
- 
                
Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
 - 
                
Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.
 

