Vorgeschlagene Änderungen für "Paragraph 42"

Originalversion

§ 42 Satzungsänderungen

Die Satzung des Bayerischen Jugendrings kann vom Hauptausschuss mit Zweidrittel‑Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 § 42 Satzungsänderungen
2
3 Die Satzung des Bayerischen Jugendrings kann vom
4 Hauptausschuss mit Zweidrittel‑Mehrheit der
5 stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.

Begründung

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