Vorgeschlagene Änderungen für "Paragraph 42"
Originalversion
§ 42 Satzungsänderungen
Die Satzung des Bayerischen Jugendrings kann vom Hauptausschuss mit Zweidrittel‑Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.
Der Text verglichen mit der Originalversion
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Begründung