Vorgeschlagene Änderungen für "Paragraph 42"
            
                Originalversion
            
            
            
        
    § 42 Satzungsänderungen
Die Satzung des Bayerischen Jugendrings kann vom Hauptausschuss mit Zweidrittel‑Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | § 42 Satzungsänderungen | 
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| 3 | Die Satzung des Bayerischen Jugendrings kann vom | 
| 4 | Hauptausschuss mit Zweidrittel‑Mehrheit der | 
| 5 | stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. | 
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