Paragraph 04 Abs. 2
BJR: Präzisierung der Benachrichtigung bei drohendem Verlust des Vertretungsrechts
BJR: Präzisierung der Benachrichtigung bei drohendem Verlust des Vertretungsrechts
Formblatt zum Verlust des Stimmrechts als Vorlage
Ich würde das Verfahren zur Benachrichtigung bei drohendem Verlust des Vertretungsrechts nicht in der Satzung regeln. Es ist schlimm genug, das einige Verbände nicht wissen was bei ihnen passiert (und dann in der Jugendring-Geschäftsstelle nachfragen, wer denn ihre Delegierten sind...). Ich sehe die Vorwarnung an die Landesebene bestenfalls als Service, aber nicht als Satzungsrechtliche Voraussetzung zum Wegfall von Vertretungsrechten - das würde bedeuten bei inkorrekter Benachrichtigung wäre der folgende Beschluß nichtig und müsste revidiert werden.
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BJR
Regelung von Einräumung und Verlust des Vertretungsrechts in einem eigenen Paragraphen?